Entstehung des Kulturdenkmals

Mai 2008

Besichtigung von diversen historischen Fahrzeugen in Lutherstadt Wittenberg durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt.

Ergebnis

19 Salonwagen der DDR werden unter Denkmalschutz gestellt!
  3 Salonwagen – Ministeriums für Verkehrswesen der DDR
  5 Salonwagen – Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR
11 Salonwagen – Regierungszug der DDR

Der Bescheid der Denkmalschutzbehörde Sachsen-Anhalt (Quelle: Aktenzeichen 63-03621-2008-14) wurde am 17. September 2008 erteilt.


 

Im Denkmalbescheid ist u.a. nachzulesen:          

  • Repräsentativer Bestand an Sonderfahrzeugbauten der Deutschen Reichsbahn in der DDR
  • Besondere geschichtliche Bedeutung
  • Historisches Dokument von unverwechselbarer Aussagekraft
  • Bestand von derzeit 19 Waggons über Sachsen-Anhalt hinaus einzigartig.
  • Denkmaleigenschaft als Zeugnis der Technikgeschichte.
  • Besitzt künstlerischen Wert als Zeugnis der Designgeschichte.
  • Unikat der deutschen Eisenbahngeschichte.
  • Für Lutherstadt Wittenberg ein touristisches Potential von beträchtlicher Relevanz

 

Erweiterung

  • Am 17. Februar 2011 wurden auch die vom Militärhistorischen Museum Dresden übernommenen 6 Wagen in die Denkmalliste des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Damit stehen insgesamt 25 Wagen der Sammlung historischer Schienenfahrzeuge unter Denkmalschutz.